„Vorrats-Beschluss“: Einführung von Schulbezirken 2024 in Wallenhorst fix:

Rats-Mehrheit aus SPD/Grüne und FDP dafür; AfD-Rätin Susanne Jähn stimmt mit NEIN: Elternwahlrecht soll bleiben CDU, CDW/W ebenfalls dagegen

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Nachdem die Rechtsverordnung der Landesregierung Niedersachsen gem. § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zur Einführung von Schulbezirken über 20 Jahre in Wallenhorst vor sich hin schlummerte, brachte die Gemeinde Wallenhorst vor ca. 10 Wochen, wie aus dem Nichts, ohne weitere Bürgerbeteiligung eine Satzung in Umlauf, dass ab dem Schuljahr 2024  zur Einschulung der Erstklässler Schulbezirke gelten sollten.

Bisher galt in Wallenhorst, dass betroffene Eltern ihre Kinder an einer der 5 öffentlichen Grundschulen ihrer Wahl anmelden konnten.  Schulbezirke brauchte es nicht, da keine Grundschule durch die jährlichen Anmeldezahlen überfordert war oder zu wenige Anmeldungen hatte.

Auch die Anmeldezahlen für das Einschulungsjahr 2024 je Grundschule gab keinen Anlass plötzlich Schulbezirke einzuführen.

Die Absicht der Gemeinde, die freie Grundschul-Wahl in Wallenhorst nun mit einer entsprechenden Satzung  ab 2024 auszuhebeln, hatte insbesondere Eltern der Ortsteile in Rulle und Lechtingen auf den Plan gerufen, eine Petition gegen dieses Vorhaben und gegen Ihre Elterninteressen zu starten.

Binnen kurzer Zeit hatten diese Petition (Stand Ende Juni 2023) bereits knapp 400 Bürger gezeichnet.

Gleichzeitig wanden sich hilfesuchende Eltern und Bürger an die im Gemeinderat vertretenen Parteien. Darunter auch an die Alternative für Deutschland (AfD), die mit der Gemeinderätin, Frau Susanne Jähn, dort für Bürgerinteressen Politik mitgestaltet.

Auch der AfD OV Wallenhorst-Belm sieht keine Notwendigkeit, Schulbezirke in Wallenhorst einzuführen, da die öffentlichen Grundschulen in Wallenhorst bisher aufgrund der Anmeldezahlen 2- oder 3-zügig ins Schuljahr starten können. Die durch den Bürgermeister in der öffentlichen Ausschusssitzung am 27.06.2023 skizzierte Gefahr, frühzeitig die Voraussetzungen dafür schaffen zu wollen, dass künftige Anmeldezahlen eine Überforderung einzelner Grundschulen nach sich ziehen könnten, sieht der AfD-OV aktuell nicht. Das wichtigste Argument diese Neuregelung abzulehnen, ist allerdings der Umstand, dass viele Erstklässler aus ihrem bekannten sozialen Umfeld (ua. Freundschaften aus Kindergärten, Sportvereine) herausgerissen werden und für die Eltern längere Fahrtwege und Kosten entstehen.

Am 27.06.2023 fand die öffentliche Sitzung des Fachausschusses für Kindergarten, Schule und Bildung der Gemeinde Wallenhorst dazu statt. Wie hoch das Interesse an dieser Thematik ist, zeigte sich in der regen Bürgerbeteiligung und Präsenz während der Ausschusssitzung. Der Initiator der Petition, Schulleitungssprecherin, Sprecher der Eltern und alle Fraktionen kamen zu Wort. Auf Vorschlag der FDP wurde ein Kompromissvorschlag (Teilschulbezirksregelung) diskutiert. Dieser wurde im Satzungsentwurf zur Einführung von Schulbezirken vom 30.06.2023 berücksichtigt. Auch wenn Eltern danach zB. in Rulle und Lechtingen ab 2024 nach deutlichem Bürgerprotest die Wahl haben, ob sie ihre Kinder in Rulle oder Lechtingen anmelden, bleibt festzuhalten, dass durch diese Satzung die Bürgerrechte ein weiteres Stück eingeschränkt und durch die Rats-Mehrheit von SPD, Grünen und FDP beschlossen wurde. Für die Zukunft fordert die AfD die stärkere Einbindung von Bürgern in sie direkt betreffenden Themen bevor Fakten geschaffen werden.

Ratsherrin Frau Jähn (AfD) hat daher am 4. Juli 2023 in der Gemeinderatssitzung bei der Abstimmung über den nach FDP-Vorschlag modifizierten Satzungsentwurf mit NEIN gestimmt, auch wenn durch diesen Kompromiss-Vorschlag der ursprüngliche Satzungsentwurf nach Bürgerbegehren „entschärft“ wurde.

Der AfD-Ortsverband und die Ratsherrin Frau Jähn stehen weiterhin für Ihre Fragen rund um Wallenhorster Kommunalpolitische Themen zur Verfügung.

Ihr Sebastian Horn OV-Vorsitzender / Susanne Jähn – Ratsherrin