Gegen die Stimmen von CDU, FDP, BOB und AfD beschloss der Rat der Stadt Osnabrück in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 mehrheitlich, die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen. Damit konkretisiert die Stadt Osnabrück ihre Pläne zur Einführung der neuen Baulandsteuer.

Grüne, SPD und Volt hatten nach der Kommunalwahl 2021 in ihrem Grundsatzpapier vereinbart, die Grundsteuer C einzuführen. Diese Steuer fällt für Eigentümer unbebauter Grundstücke an. In der Theorie sollen Eigentümer dieser Flächen zum Bauen von Wohn- und Geschäftshäusern animiert werden. Diese Steuer gab es bereits von 1960 bis 1962. Sie wurde wieder abgeschafft, weil die erhoffte Lenkungswirkung auf den Grundstücksmarkt ausgeblieben war.

Der Stellvertretende Kreisvorsitzende, Adrian Maxhuni, erklärt zur Entscheidung des Rates der Stadt Osnabrück: „Die AfD lehnt die Einführung weiterer Besteuerungen grundsätzlich ab. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Bauzinsen und der anhaltenden Inflation kann niemand erwarten, dass Privatinvestoren und Eigentümer von potentiellem Bauland Bauprojekte starten. Vielmehr müssen steuerliche Anreize geschaffen werden. Es bedarf also einer Entlastung, statt einer Belastung.“

Die knapp 4.000 Baulücken in der Stadt Osnabrück können nach Angaben der Verwaltung rd. 3250 Eigentümern zugeordnet werden. Diese wären potentiell von der Baulandsteuer betroffen. Jedes Flurstück muss dabei einer Prüfung unterzogen werden, die in der Tiefe einer Bauvoranfrage gleich käme. Es bahnen sich langwierige und hohe bürokratische Prozesse an.