Eine Anfrage der AfD deckte im Gesundheitsausschuss des Kreistages Osnabrück auf, dass mittlerweile 30 Mitarbeitern im Gesundheitswesen im Landkreis Osnabrück ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen worden ist.

Bereits vor der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gehörten Überstunden und Mehrarbeit im Pflege- und Gesundheitssektor zum Alltag der Angestellten. Diese Situation dürfte sich mit Reduzierung des Personals weiter verschärfen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht endet am 31.12.2022. Das weitere Aussprechen von Tätigkeitsverboten ist nicht weiter zu rechtfertigen. Für die soziale Absicherung der betroffenen und freigestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Entlastung der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote rückwirkend aufzuheben.

Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion im Kreistag Osnabrück für die kommende Sitzung den Antrag gestellt:

  1. Das Aussprechen von Tätigkeitsverboten im Gesundheitswesen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche bisher nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft sind, mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  2. Die seit Jahresanfang 2022 ausgesprochenen Tätigkeitsverbote im Gesundheitswesen des Landkreises Osnabrück rückwirkend aufzuheben.