Die AfD im Kreistag Osnabrück hat in der Causa zur Vergabe Deutscher Staatsbürgerschaften in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück einen Antrag zur Sitzung des Kreistages am Montag, 11.03.2024 eingebracht. Durch regionale Berichterstattung war bekannt geworden, das in 449 Fällen Einbürgerungsverfahren in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück abgekürzt und zahlreiche Prüfungen der Antragsteller zur Einbürgerung nicht durchgeführt worden. Die nicht erfolgten Überprüfungen im belaufen sich dabei im Einzelnen auf:

  • 33 Fälle: keine Auskünfte beim Bundeszentralregister (BZR)
  • 64 Fälle: keine Abfrage beim Verfassungsschutz (BfV) auf Hinweise extremistischer Hintergründe
  • 16 Fälle: keine Abfrage bei der Staatsanwaltschaft
  • 16 Fälle: keine Abfrage bei der Polizei
  • 17 Fälle: Identität der Antragsteller ungeklärt
  • 189 Fälle: keine Feststellung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist
  • 74 Fälle: zeitliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung lagen nicht vor
  • 40 Fälle: keine Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse

Verantwortlich dafür soll eine einzige Mitarbeiterin der Verwaltung sein.

 

Die AfD fordert nun:

  1. Eine erneute vollumfängliche Prüfung der 449 bekannten Fälle durchzuführen,
  2. Die Staatsbürgerschaften in 449 Fällen zu widerrufen, 
  3. Die Einführung eines 4-Augenprinzips bei der Prüfung und Kontrolle der Auskünfte und Nachweise zur Erteilung der Deutschen Staatsbürgerschaft in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück

 

Die Verfahren zur Vergabe der Deutschen Staatsangehörigkeit sind einheitlich geregelt. So muss beispielsweise das Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen mündlich und schriftlich nachgewiesen werden. Abfragen bei den Behörden, etwa dem Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz sollen sicherstellen, dass keine Extremisten oder Straftäter aus dem Ausland die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Mit der Deutschen Staatsbürgerschaft gehen viele Privilegien einher – ein unverwirkbares Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, EU-Freizügigkeit, Konsularischer Schutz im Ausland sowie Visafreiheit in vielen Ländern dieser Welt.

Diese Privilegien wurden im Landkreis gleich 17 Personen übertragen, dessen vorheriger Identität – und somit auch die Herkunft – völlig unklar ist. Aus Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und gerechtigkeitshalber unter den Antragstellern im Landkreis Osnabrück, sind in den bekannten Fällen erneute Prüfungen zur Erteilung der Deutschen Staatsbürgerschaft unter Beachtung der rechtsstaatlichen Vorgaben durchzuführen.

Der Kreistag Osnabrück tagt öffentlich. Am 11.03.2024 findet die Sitzung um 15:00 Uhr Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück statt.