In der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück soll eine Mitarbeiterin in hunderten Fällen gegen Bargeld fehlerhafte Einbürgerungen vorgenommen haben. In knapp 450 Fällen wurde das sogenannte Einbürgerungsverfahren abgekürzt und zahlreiche Prüfungen der Antragsteller nicht vorgenommen. Die nicht erfolgten Überprüfungen im Einzelnen:

  • 33 Fälle: keine Auskünfte beim Bundeszentralregister (BZR)
  • 64 Fälle: keine Abfrage beim Verfassungsschutz (BfV) auf Hinweise extremistischer Hintergründe
  • 16 Fälle: keine Abfrage bei der Staatsanwaltschaft
  • 16 Fälle: keine Abfrage bei der Polizei
  • 17 Fälle: Identität der Antragsteller ungeklärt
  • 189 Fälle: keine Feststellung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist
  • 74 Fälle: zeitliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung lagen nicht vor
  • 40 Fälle: keine Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse

Von den 450 Fällen hätte nach ersten Erkenntnissen nur in rund 70 Fällen eine Einbürgerung vorgenommen werden können. Der AfD-Kreisverband Osnabrück fordert aus diesem Grund, die Staatsbürgerschaften nachträglich zu entziehen und die Einbürgerungen erneut zu bearbeiten. Haben einzelne Personen kein Recht auf eine Einbürgerung, da Nachweise nicht erbracht oder erfüllt werden, sind diese Personen in ihre Heimatstaaten zurückzuführen.

Marcel Queckemeyer, Mitglied des Kreistages Osnabrück ergänzt dazu: „Grundsätzlich gehört das Verfahren in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück auf den Prüfstand gestellt, etwa durch ein 4-Augenprinzip. Zwar muss die Verwaltung grundsätzlich davon ausgehen, dass ihre Mitarbeiter ihre Arbeit gewissenhaft ausführen – jedoch erfordern gerade sensible Bereiche einen erhöhten Arbeitsaufwand.

Adrian Maxhuni, stellv. Kreisvorsitzender erläutert: „Der Deutsche Pass ist keine Ramschware. Er ermöglicht das Reisen ohne Visum in 170 Staaten der Welt. Auch die Abfragen bei den übergeordneten Behörden und die Kontrolle der Nachweise, etwa bei den Sprachkenntnissen oder den sicheren Lebensunterhalt, haben ihren Sinn und Zweck. Die Forderung zum Entzug und der erneuten Bearbeitung der betroffenen Einbürgerungen ist folgerichtig!